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Tax & Trade by GTK Kröger: E-Commerce Steuerthemen im Februar

 

Mit diesem neuen Format bringen wir Licht ins steuerliche Dunkel des Onlinehandels. Gemeinsam mit unserem Partner GTK Kröger liefern wir regelmäßig klare Antworten auf aktuelle Fragen rund um Steuern, Umsatzsteuerpflichten und steuerliche Stolperfallen im E-Commerce. 

In dieser Ausgabe geht es um vier wichtige Themen, die viele Seller direkt betreffen. GTK Kröger gibt einen kompakten Überblick und liefert konkrete Hinweise, worauf Sie jetzt achten müssen!

 

  • Abschied von Taxdoo: Taxdoo stellt Dienste zum 30. April 2026 ein.
  • Spezialisierte E Commerce Steuerberater wie GTK Kröger bauen eigene Technologien & Tools für steuerliche Verpflichtungen in den EU Ländern
  • Umsatzsteuer E-Commerce aufgepasst: Amazon beendet Commingling
  • Abschaffung der 150-Euro Zollfreigrenze kommt ab Mitte 2026

 

Abschied von Taxdoo: Taxdoo stellt Dienste zum 30. April 2026 ein

Taxdoo hat bekanntgegeben, dass alle bisherigen Umsatzsteuer- und Compliance-Services enden. Für viele Händler und Berater ist das eine Zäsur, denn Taxdoo war über Jahre ein zentraler Baustein im E-Commerce-Steuerumfeld. Zu den Diensten, die nun eingestellt werden, zählen länderspezifische Umsatzsteuerregistrierungen, Meldungen, das DATEV-Add-on und alle weiteren Funktionen rund um die Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden E-Commerce. Die Entscheidung kam nicht völlig überraschend, aber jetzt besteht Handlungsbedarf, den Taxdoo-Wechsel anzugehen.

Betroffen sind alle Unternehmen, die bisher ihre ausländischen Umsatzsteuerpflichten über Taxdoo abgewickelt haben oder den DATEV-Konverter genutzt haben. Alle diese Unternehmen müssen andere Lösungen für die Umsatzsteuer Compliance Services finden. Lokale Steuerregistrierung, Intrastat, oder länderspezifische Meldungen müssen neu organisiert werden. Der Wechsel bedeutet Aufwand: ggf. Migration alter Daten, Umstellungen in der Buchhaltung. Auch für Kanzleien bedeutet der Wegfall von Taxdoo also echte Veränderungen. Viele Prozesse, Workflows und Meldungen, die bisher über Taxdoo abgewickelt wurden, laufen künftig anders. Jahre an Transaktionsdaten müssen sauber übernommen werden. Fehler hier wirken lange nach. Die größte Herausforderung beim Umstieg auf eine Taxdoo Alternative wird die Datenmigration sein. Bis spätestens Frühjahr 2026 müssen bisherige Taxdoo-Nutzer alternative Lösungen für die Umsatzsteuer-Compliance gefunden und implementiert werden.

 

Spezialisierte E Commerce Steuerberater wie GTK Kröger bauen eigene Technologien & Tools für steuerliche Verpflichtungen in den EU Ländern

Neue Lösungen werden notwendig, seit bekannt ist, dass Taxdoo seine Services einstellen wird. Damit entfällt für viele Händler eine bislang zentrale automatisierte Lösung. Gleichzeitig entsteht die Chance, Qualität, Transparenz und Steuerbarkeit wieder näher an die eigene Organisation zu rücken. Die aktuellen Entwicklungen machen deutlich: EU-Meldungen, OSS und Intrastat müssen neu gedacht werden.

Unternehmen, die bisher auf die automatisierten Prozesse von Taxdoo gesetzt haben, stehen nun vor der Aufgabe, diese Komplexität anders zu managen. Der Markt reagiert darauf mit neuen Angeboten: Neben anderen Anbietern entwickeln zunehmend spezialisierte E-Commerce Steuerberater eigene Technologien und Tools direkt aus der Praxis heraus.

Für GTK Kröger zum Beispiel bedeutet dies, die EU-Umsatzsteuermeldungen für die eigenen Mandanten vollständig eigenständig und technologisch souverän abzubilden. Grundlage sind hausinterne Systeme, die direkt aus der steuerlichen und operativen Praxis heraus entstanden und nahtlos in ERP-, Marktplatz- und Datenstrukturen integriert sind.

Die Verbindung aus tiefem steuerlichem Fachwissen und moderner, skalierbarer Technologie hat zu maßgeschneiderten Lösungen geführt, die gezielt für hochvolumige E-Commerce Umgebungen mit mehreren Millionen Transaktionen entwickelt wurden und bereits erfolgreich im produktiven Betrieb laufen. Das Ergebnis sind durchgängig automatisierte, revisionssichere Prozesse mit voller Datenhoheit und ein Meldewesen, das sich an der realen Dynamik des Onlinehandels orientiert. Manuelle Eingriffe und monatliche Nachbearbeitungen durch Händler sind systematisch eliminiert –Automatisierung als gelebte Praxis.

Umsatzsteuer E-Commerce aufgepasst: Amazon beendet Commingling

Was sich auf der Amazon Accelerate 2025 andeutete, wird Realität: Amazon hat offenbar die Commingling-Transaktionen eingestellt – also die gemeinsame Lagerung identischer Produkte verschiedener Händler. Seit dem 09.09.2025 fehlen in den Amazon-VAT-Reports sämtliche Commingling-Daten (offiziell ab März 2026). Amazon reagiert damit offenbar auf langjährige Kritik von Marken und Händlern und schafft die Basis für sauberere Prozesse, belastbarere Daten und effizientere steuerliche Abläufe. Commingling stand seit Jahren in der Kritik, weil sich gefälschte, abgelaufene oder qualitativ mangelhafte Produkte mit Originalware vermischen konnten. Nichtsteuerliche Vorteile liegen vor allem in einer klareren Zuordnung von Retouren, Reklamationen und Haftungsfragen.

Für E-Commerce Unternehmen ist diese operative Anpassung ein positiver, steuerlich relevanter Wendepunkt mit direkter Wirkung auf die E-Commerce Umsatzsteuer-Compliance: Die Commingling-Käufe und Verkäufe mussten bisher als B2B-Verkäufe erfasst werden. Dies führte insbesondere im EU-Ausland zu einem erheblichen Compliance-Aufwand. Das Ende von Commingling bedeutet eine klare Trennung der Lagerware für jeden Händler, da kein gemeinsamer Bestand mehr als Referenz herangezogen wird. Durch die eindeutige Zuordnung zu einzelnen Unternehmen entfallen die künstlich erzeugten B2B-Geschäfte, die zuvor zu komplizierten Umsatzsteuervorgängen führten. Das vereinfacht das Reporting in Bezug auf grenzüberschreitende Verkäufe.

Für OSS-Nutzer bedeutet das: weiterhin quartalsweise OSS‑Meldungen im Ursprungs- bzw. Bestimmungsland, aber mit klareren, nachvollziehbaren Transaktionsdaten. Lokale Registrierungen bleiben erforderlich, wenn OSS nicht genutzt wird oder besondere Sachverhalte wie Lager im Ausland vorliegen.

 

Abschaffung der 150-Euro Zollfreigrenze ab Mitte 2026

Die EU erhebt künftig eine neue pauschale Zollabgabe für Warensendungen aus Drittländern wie China. Das hat der Rat der Europäischen Union am 12. Dezember 2025 beschlossen, um eine Eindämmung des systematischen Missbrauchs der 150-Euro-Freigrenze zu erreichen. Bisher können hunderttausende Bestellungen täglich zollfrei nach Deutschland verschickt werden, wenn der Warenwert der Sendung 150 EUR nicht übersteigt. Viele kommen direkt aus China von Online-Marktplätzen wie bei Temu, Shein & AliExpress.

Ab 1. Juli 2026 wird es eine Pauschalabgabe von 3 € pro Paket auf Importe bis 150 € geben. Die Regelung gilt als Übergang bis 2028. Dann ist eine große EU Zollrechtsreform geplant, bei der die Freigrenze komplett entfallen wird. Die neue Zollabgabe wird zusätzlich zu Versand, Einfuhrumsatzsteuer & Marktplatzgebühren fällig und führt zu einer erheblichen Kostensteigerung im Billigpreissegment.

Beispielrechnung


Das kostet den Kunden ein 5-€-Deko-Artikel aus China:

  • Aktuell: + 4 € Versand = 9 € Endpreis

  • Ab Juli 2026: + 4 € Versand +3 € EU-Abgabe, +1 € Bearbeitung, = 13 € Endpreis

  • ab 2028: : + 4 € Versand +0,75 € Zoll = 13,75 € Endpreis (+175%!)

Nicht nur für den Endverbraucher ist die Änderung bedeutsam. Für in der EU ansässige Beteiligte, die selbst als Anmelder in der Zollanmeldung auftreten, ist diese Änderung von großer Bedeutung. Zollschuldner wird vorrangig der Anmelder (wie z.B. Spediteure oder Zolldienstleister) und nicht der chinesische Onlinehändler mangels Ansässigkeit in der EU.

 
 

Sie möchten tiefer in ein Thema einsteigen oder haben konkrete Fragen? Dann nehmen Sie direkt Kontakt mit den Expert:innen von GTK Kröger auf und finden gemeinsam die passende Lösung für Ihren E Commerce-Alltag!