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Tax & Trade by GTK Kröger: E-Commerce Steuerthemen im Juli

 

Mit diesem neuen Format bringen wir Licht ins steuerliche Dunkel des Onlinehandels. Gemeinsam mit unserem Partner GTK Kröger liefern wir regelmäßig klare Antworten auf aktuelle Fragen rund um Steuern, Umsatzsteuerpflichten und steuerliche Stolperfallen im E-Commerce. 

In dieser Ausgabe geht es um vier wichtige Themen, die viele Seller direkt betreffen. GTK Kröger gibt einen kompakten Überblick und liefert konkrete Hinweise, worauf Sie jetzt achten müssen!

 

  • GTK Kröger launcht VATpilot: Amazon VAT Compliance neu gedacht
  • DAC8 Richtlinie schafft Transparenz bei Besteuerung von Kryptowerten
  • Neue Zollregeln im E-Commerce: Jetzt Importprozesse und Preise prüfen
  • Amazon-Händlern drohen doppelte Umsatzsteuerzahlungen

 

GTK Kröger launcht VATpilot: Amazon VAT Compliance neu gedacht

Die E-Commerce-Steuerkanzlei GTK Kröger Steuerberater hat im April 2026 das selbst entwickelte Tool VATpilot erfolgreich gelauncht – eine eigene VAT Compliance Plattform, die direkt aus der täglichen Beratungspraxis heraus entwickelt wurde. Das ist der grundlegende Unterschied zum bisherigen Marktangebot: Kein Ticket-System, kein anonymer Support, sondern eine von Steuerberatern entwickelte und betriebene Plattform mit persönlicher Beratung und Unterstützung und Ansprechpartnern, die mitdenken!

Bekannte deutsche E-Commerce-Brands wie SNOCKS und PURELEI haben sich bereits für GTK VATpilot entschieden. 

Das Umsatzsteuer-Tool wurde speziell für Händler entwickelt, die auch ins Ausland verkaufen und dabei insbesondere das Amazon PAN EU Programm nutzen. VATpilot deckt den gesamten Compliance Prozess ab: VAT-Registrierungen in allen Amazon PAN-EU-Ländern, lokale Meldungen, OSS, Intrastat, UK VAT sowie individuelle ERP-Anbindungen an Software wie PlentyOne. Besonders hervorzuheben ist eine direkte API-Anbindung an Zalando.  

 

DAC8 Richtlinie schafft Transparenz bei Besteuerung von Kryptowerten

Seit Januar 2026 greifen europaweit neue Meldepflichten für Krypto-Dienstleister. Durch die Umsetzung der DAC8-Richtlinie in nationales Recht ist das sog. KryptowerteSteuertransparenzGesetz (KStTG) entstanden. Künftig werden grundsätzlich alle Transaktionen und Bestände zu Bitcoin, Ethereum, Ripple, Cardano oder Zcash und ähnlichem aus dem In- und Ausland automatisiert an die Finanzbehörden gemeldet. Betroffen sind unter anderem Kryptobörsen, Wallet-Anbieter sowie Handelsplattformen. Unternehmen und Händler, die Kryptowährungen als Zahlungsmittel akzeptieren oder selbst investieren, sollten ihre steuerliche Dokumentation überprüfen und vollständig nachvollziehbar gestalten.

Durch die Umsetzung der DAC8 Richtlinie wird keine neue Steuerpflicht aus Krypto-Transaktionen begründet. Durch den umfassenden Informationsaustausch ergibt sich für die Finanzbehörden jedoch neue Zugriffsmöglichkeiten. Das BZSt wird die erhaltenen Meldungen an die jeweiligen Finanzämter weitergeben. Die Meldung umfasst neben den personenbezogenen Daten von Unternehmen und Privatpersonen Transaktionsdaten, wie die Bezeichnung des Kryptowerts, die Summe der Beträge/Marktwerte, die Anzahl der übertragenen Einheiten sowie die Anzahl der Transaktionen. 

Mit der neuen Transparenz erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass Krypto-Transaktionen ein neuer Prüfungsschwerpunkt der Finanzverwaltung werden. Es drohen steuerstraf- und bußgeldrechtliche Ermittlungsverfahren, sofern Einkünfte nicht umfassend erklärt wurden. In solchen Fällen sollte über eine vollständige Selbstanzeige nachgedacht werden. 

 

Neue Zollregeln im E-Commerce: Jetzt Importprozesse und Preise prüfen

Mit der Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze zum 1. Juli 2026 gelten für Warensendungen aus Drittländern neue Spielregeln. Stattdessen wird eine pauschale Einfuhrabgabe von 3 Euro erhoben. Für Waren mit höherem Wert gelten weiterhin die jeweiligen tariflichen Zollsätze. Damit werden künftig auch niedrigpreisige Importe aus Drittländern grundsätzlich zollpflichtig. Für viele Onlinehändler, die Produkte beispielsweise aus China importieren oder per Direktversand an ihre Kunden liefern lassen, können dadurch zusätzliche Kosten und ein höherer Verwaltungsaufwand entstehen.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die eigenen Import- und Zollprozesse auf den Prüfstand zu stellen. Lieferketten werden attraktiver, wenn sie innerhalb der EU liegen: 
Händler, die bislang jede Bestellung einzeln aus einem Drittland an den Endkunden versendet haben (Direct Shipping), sollten prüfen, ob eine Einlagerung der Ware in einem EU-Lager wirtschaftlicher ist. 
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Anpassung der Kalkulation: Einkaufspreise, Verkaufspreise und Margen sollten neu berechnet werden, insbesondere bei niedrigpreisigen Produkten mit geringen Gewinnspannen. Sind Ihre Produkte korrekt tarifiert? Müssen Einkaufspreise oder Verkaufspreise angepasst werden? Auch Händler, die über Marktplätze wie Amazon oder Temu verkaufen, sollten prüfen, welche Auswirkungen die Änderungen auf ihre Lieferketten und Margen haben.

Unser Praxistipp: Nutzen Sie die Umstellung, um Ihre Zoll- und Steuerprozesse zu überprüfen. Eine frühzeitige Anpassung hilft, unerwartete Kosten, Verzögerungen bei der Einfuhr und unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.

 

 

ACHTUNG: Amazon-Händlern drohen doppelte Umsatzsteuerzahlungen

Seit Mai 2026 beobachten wir ein wiederkehrendes Problem: Amazon fordert zunehmend den Nachweis der deutschen USt-IdNr. und des inländischen Sitzes von Verkäufern. Kann dieser Nachweis nicht in der geforderten Form erbracht werden, ändert Amazon bei betroffenen Händlern teils die steuerliche Darstellung in den Transaktionsberichten – der Händler wird vorläufig wie ein Drittlands-Verkäufer behandelt, Amazon tritt als sogenannter „Deemed Reseller" auf.

Was das bedeutet: 

  • Der Händler erscheint im Transaktionsbericht als steuerfrei liefernder Unternehmer.
  • Amazon führt die Umsatzsteuer selbst ab und zahlt nur den Nettobetrag aus.
  • Betroffene Umsätze erscheinen mit 0 % USt oder als intern von Amazon berechnete Sachverhalte – teils sogar mit Rechnungen inkl. Steuerausweis, obwohl Amazon die Steuer übernimmt.

Das Risiko: Bucht der Händler parallel weiterhin Bruttobeträge inkl. USt oder stellt Rechnungen mit Steuerausweis, drohen eine doppelte Umsatzsteuerbelastung sowie Abstimmungs- und Liquiditätsprobleme zwischen Buchhaltung, VAT-Compliance und tatsächlichen Amazon-Auszahlungen. Im schlimmsten Fall kann eine ungeklärte Nachweislage sogar zur Kontosperrung führen.

Unsere Empfehlung: Prüfen Sie umgehend, ob USt-IdNr. und Sitznachweis korrekt bei Amazon hinterlegt sind, gleichen Sie Transaktionsberichte regelmäßig mit Ihrer Buchführung ab, und passen Sie ggf. Ihre Fakturierungsregeln an, solange Amazon die Steuer übernimmt. Bei Unsicherheiten sollten Sie einen auf E-Commerce/VAT spezialisierten Steuerberater hinzuziehen.

Den vollständigen Artikel lesen Sie hier: steuerberaterecommerce.de/blog

 
 

Sie möchten tiefer in ein Thema einsteigen oder haben konkrete Fragen? Dann nehmen Sie direkt Kontakt mit den Expert:innen von GTK Kröger auf und finden gemeinsam die passende Lösung für Ihren E Commerce-Alltag! 

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Über den Autor

Kai Kröger

Kai Kröger ist Partner bei GTK Kröger Steuerberater PartGmbB, einer der führenden Steuerkanzleien für E-Commerce in Deutschland. Die Steuerkanzlei berät namhafte Onlinehändler wie SNOCKS, PURELEI, LAMPENWELT, fahrrad.de, JUSKYS KONZERN, JUNGLÜCK sowie große Amazon Marketplace Seller.

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